Zu ihrer nächsten Sommerredaktion lädt die Lokalredaktion des SÜDKURIER in Villingen alle interessierten Bürger der Doppelstadt am Mittwoch, 15. Mai ein. Im Vorfeld des Bürgerentscheids am 9. Juni, wenn die VS-Bürger über ihre künftige Bäderlandschaft selbst entscheiden dürfen, interessiert uns Ihre Meinung.

Die Frage lautet daher: „Sind Sie dafür, dass ein gemeinsames Hallenbad für Villingen-Schwenningen am Standort Klosterhof errichtet wird?“

Alle Bürger sind eingeladen, den Journalisten zu diesen Themen ihre Erfahrungen und Meinungen kundzutun. Die gesammelten Beiträge wollen wir dann online und in der Print-Ausgabe unserer Zeitung veröffentlichen.

Treffpunkt am Marktplatz

Und wo lässt es sich besser austauschen als auf dem zentralen Platz in der Stadtmitte, dem historischen Marktplatz von Villingen, auch bekannt als Latschariplatz? Mitten in der Villinger Innenstadt wird die SÜDKURIER-Redaktion in der Nähe der Sparkassen-Filiale am Mittwoch ihren Stand aufschlagen.

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Zwischen 10 und 12 Uhr stehen die Redaktionsmitglieder Patricia Beyen und Anja Ganter am SÜDKURIER-Stand beim Sparkassen-Servicecenter in der Stadtmitte bereit, um zu erfahren, was die Bürger zur Neugestaltung der Bäderlandschaft in VS sagen. Also: Sagen Sie uns Ihre Meinung! Wir freuen uns auf einen interessanten Austausch.

Darum geht es am 9. Juni

Der Gemeinderat hat im November 2023 entschieden, dass ein gemeinsames Bad am Klosterhof entstehen soll. Denn das Villinger Hallenbad (gebaut 1965) ist stark sanierungsbedürftig und auch das Neckarbad (gebaut 2003) wird in absehbarer Zeit saniert werden müssen. Beide Sanierungen wären mit einem immensen Kostenaufwand verbunden.

Auf diesen Flächen am Klosterhof soll ein mögliches zentrales Hallenbad gebaut werden. Die Straße in der Bildmitte ist der Nordzubringer ...
Auf diesen Flächen am Klosterhof soll ein mögliches zentrales Hallenbad gebaut werden. Die Straße in der Bildmitte ist der Nordzubringer in Richtung Schwenningen, links das Industriegebiet Salzgrube. | Bild: Hans-Jürgen Götz

Beim Neubau eines großen gemeinsamen Hallenbades von Villingen und Schwenningen würden die beiden Stadtteilbäder aus wirtschaftlichen Gründen den Betrieb einstellen müssen. Der Weiterbetrieb des Neckarbades wäre gegebenenfalls durch die Übernahme von Vereinen möglich. Für das Villinger Hallenbad ist die Folgenutzung als Turnhalle denkbar.

Beim Bürgerentscheid am Sonntag, 9. Juni (gleichzeitig mit der Kommunalwahl) können nun die Bürger der Doppelstadt selbst über die Neugestaltung der Bäderlandschaft entscheiden. Folgende Frage kann dazu am 9. Juni mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden: „Sind Sie dafür, dass ein gemeinsames Hallenbad für Villingen-Schwenningen am Standort Klosterhof errichtet wird?“

Was würde ein gemeinsames Bad kosten?

Fällt der Bürgerentscheid zugunsten eines gemeinsamen Bades aus, wird der Gemeinderat über die konkreten Ausstattungsvarianten entscheiden. Danach kann das neue Bad, je nach gewählter Variante, zwischen 40 und 60 Millionen Euro kosten.

Dieses Modell des Planungsbüros Fritz zeigt das Schema der Variante 1 für ein mögliches zentrales Hallenbad in Villingen-Schwenningen. ...
Dieses Modell des Planungsbüros Fritz zeigt das Schema der Variante 1 für ein mögliches zentrales Hallenbad in Villingen-Schwenningen. Es beinhaltet zwei 25 Meter Becken und zwei Lehrschwimmbecken und würde schätzungsweise 42 Millionen Euro kosten. | Bild: Fritz Planung GmbH

Sowohl das Angebot für den Vereins- als auch den Schulbetrieb würde sich durch einen großen Neubau spürbar verbessern, so die Bäder VS. Während der Bauphase würden beide Hallenbäder weiterbetrieben und es gäbe keinerlei Beeinträchtigungen im Bäderbetrieb.

Wer darf abstimmen?

Beim Bürgerentscheid am 9. Juni 2024 dürfen alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Villingen-Schwenningens darüber abstimmen, wie die Bäderlandschaft der Zukunft aussehen soll.

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Was bedeutet das Ergebnis?

Der Bürgerentscheid gilt als entschieden, wenn die Antwort „Ja“ die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Diese müssen mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten ausmachen.

Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.

Wird die erforderliche Mehrheit für die Fragestellung nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.