Der Wahlausschuss ist wohl das wichtigste Gremium vor der Kommunalwahl. Hier werden die Kandidaten auf ihre Wählbarkeit hin geprüft. In den Gemeinden ist es der Gemeindewahlausschuss, für die Landkreise tagt dieses Gremium im Landratsamt unter Vorsitz des Landrats. Manfred Roth ist für die Vorbereitungen im Kreis Konstanz zuständig. Seit 17 Jahren prüft er die Wahlvorschläge auf Herz und Nieren. Über seinen Tisch gehen die Kandidatenlisten der Parteien und Wählervereinigungen. Zusammen mit seinen Mitarbeitern prüft er alle 500 Kandidaten in sieben Wahlkreisen. Anhand einer Checkliste werden alle Punkte der Wählbarkeit akribisch abgeglichen: Stimmt der Name? Ist dieselbe Berufsbezeichnung auch auf einer Liste der Gemeinderatskandidaten identisch? Liegt eine eidesstattliche Versicherung vor, dass der Kandidat auch Bürger der EU ist?

Roth muss alle rechtlichen Bestimmungen parat haben. „Dass jemand wählbar ist und kandidiert, heißt nicht, dass er das Amt auch antreten kann,“ erläutert er und weist damit auf einige Besonderheiten hin. Ist beispielsweise ein Kandidat bei der Kreisbehörde beschäftigt, so darf er nicht zugleich im Kreistag sitzen. Gleiches gilt für Gemeindebedienstete. Andererseits lassen die Bestimmungen zu, dass ein Bürgermeister auch in den Kreistag gewählt werden kann. In den 35 Kreistagen nehmen Bürgermeister 30 Prozent der Sitze ein. Ihr Vorteil: Sie sind bekannt, wenn sie sich zur Wahl stellen.

Dass ein Kandidat abgelehnt wurde, sei in seiner Zeit noch nicht vorgekommen, sagt Roth. „Wenn es Probleme gab, haben wir uns mit den Parteien zusammengesetzt.“ Nachfragen gebe es hin und wieder. „Wir schauen schon sehr genau hin“, sagt Roth. Um dem Vorwurf der Mauschelei vorzubeugen, hat jeder Wahlvorschlag eine Vertrauensperson. Wenn beispielsweise eine Berufsbezeichnung nicht passt, muss diese Person mit dem Kandidaten in Kontakt treten und mögliche Fragen klären.

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Die Kandidaten ziehen in aller Regel über die Wahllisten der Parteien oder Wählervereinigungen ein. Möglich ist auch eine Alleinkandidatur für den Fall, dass man 200 Unterstützer-Unterschriften zusammenbringt. Die Wahllisten dürfen bis zum 1,5-Fachen der Sitze umfassen. So verfügt der Konstanzer Kreistag über 21 Sitze, folglich dürfen die Listen von Parteien und Vereinigungen bis zu 31 Namen aufweisen.

Die Vorarbeit muss Roth mit seinem Team bis zum 2. April geleistet haben. Dann tritt der Kreiswahlausschuss zusammen, der unter Vorsitz des Landrats die Wahlvorschläge prüft. Das könnte zwei Stunden lang dauern, bis alle Listen durchgegangen sind.

Erst wird Europawahl ausgezählt

Am Wahlabend des 26. Mai wird nach Schließung der Wahllokale zunächst die Europawahl ausgezählt. Nach den Worten Roths werden diese Ergebnisse relativ zügig vorliegen. Als nächstes könnten dann die Kreistagswahlergebnisse vorliegen, die in der Nacht ausgezählt werden, schätzt Roth. Die Ergebnisse der Gemeinderatswahl dürften laut Roth bis zum Montagabend vorliegen. Mit einem amtlichen Gesamtergebnis der Kommunalwahl wird bis zum Mittwoch gerechnet.