Ann-Katrin Hahner

Im Unterschied zum Bürgergeld ist das Arbeitslosengeld in Deutschland eine reine Versicherungsleistung, die nur an Personen ausgezahlt wird, die zuvor in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis tätig waren. Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs hängt dabei sowohl von der Länge der Beschäftigung als auch vom Alter des Arbeitslosen ab. Personen, die im Alter von 58 Jahren arbeitslos werden, unterliegen speziellen Bestimmungen, die es ihnen ermöglichen, deutlich länger Arbeitslosengeld zu beziehen als jüngere Arbeitslose. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie eine entsprechend längere Zeit versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Wie lange kann man Arbeitslosengeld mit 58 Jahren beziehen?

Die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs ist im Paragraf 147 des Dritten Sozialgesetzbuches festgelegt. Dieser besagt, dass sich die Anspruchsdauer aus der Länge der versicherungspflichtigen Zeiten innerhalb einer um 30 Monate verlängerten Rahmenfrist sowie dem Lebensalter der Person zum Zeitpunkt des Anspruchseintritts ergibt.

Zu den versicherungspflichtigen Zeiträumen gehören nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nicht nur herkömmliche Anstellungsverhältnisse. Auch Zeiten, in denen Personen:

  • freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet haben, etwa während einer Phase der Selbstständigkeit,
  • ein Kind bis zum vollendeten dritten Lebensjahr großgezogen haben,
  • Krankengeld bezogen haben oder
  • ihren Dienst im Rahmen des freiwilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes geleistet haben,

werden als versicherungspflichtige Beschäftigung anerkannt. 

In diesem Paragrafen ist auch die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld festgeschrieben, welche auch die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website darlegt: 

Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren Alter Höchstanspruchsdauer
mindestens 12 Monate

6 Monate
mindestens 16 Monate

8 Monate
mindestens 20 Monate

10 Monate
mindestens 24 Monate

12 Monate
mindestens 30 Monate ab 50 Jahren 15 Monate
mindestens 36 Monate ab 55 Jahren 18 Monate
mindestens 48 Monate ab 58 Jahren 24 Monate

Bezugsdauer von Arbeitslosengeld bei einem Eintrittsalter von 58 Jahren – So lange haben Sie Anspruch auf ALG 1

Personen, die das 58. Lebensjahr erreicht haben und in den vergangenen fünf Jahren für mindestens 48 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, können bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld beanspruchen. Sollten allerdings nur 36 Monate Beitragszahlungen vorliegen, ist die maximale Bezugsdauer auf 18 Monate begrenzt. Bei einer Beitragsdauer von mindestens 30 Monaten reduziert sich dieser Zeitraum weiter auf höchstens 15 Monate.

Wer mit 58 Jahren arbeitslos wird und die Bedingung von mindestens 48 Beitragsmonaten innerhalb der letzten fünf Jahre erfüllt, kann also Arbeitslosengeld für maximal zwei Jahre geltend machen. Dies ermöglicht Ihnen, Unterstützung bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres zu erhalten. 

Arbeitslos mit 58 Jahren: Früher Start in die Rente möglich?

Zum Überbrücken in Richtung Rente - wie es häufig Menschen tun, die mit 62 Jahren ihre Arbeit verlieren - wird dies meist im Alter von 58 Jahren aber nicht reichen, denn die Wenigsten werden die Mindestversicherungszeit für langjährige Versicherte - also 45 Arbeitsjahre - zu diesem Zeitpunkt erreicht haben. Und auch, weil die Regelaltersgrenze laut der Deutschen Rentenversicherung stufenweise auf 67 Jahre angehoben wird, werden Menschen, die mit 58 Jahren arbeitslos werden, hohe Abschläge auf die Rente in Kauf nehmen müssen, wenn sie nach den zwei Jahren Arbeitslosengeld direkt in den Ruhestand starten möchten. Insbesondere diese Altersklasse steht also vor einem Problem, weil die Alterspyramide der Bundesagentur für Arbeit - wenngleich sie nur bis 2019 reicht - klar zeigt, dass gerade im Alter von 58 Jahren viele Menschen in Deutschland arbeitslos werden. Sowohl bei Männern, als auch bei Frauen fanden sich in diesem Altersbereich die höchsten Jahresdurchschnitte an Arbeitslosen - 31.787 bei den Männern und 26.195 bei den Frauen. 

Menschen, die in diesem Alter arbeitslos werden und keine Abschläge bei der Rente hinnehmen möchten, müssen sich also trotz der Tatsache, dass sie zwei Jahre lang Arbeitslosengeld beziehen können, dringend wieder nach einer neuen Arbeit umsehen. Sollte in dem Bereich, in dem bislang gearbeitet wurde, keine Stelle verfügbar sein, empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit, ihr Weiterbildungsangebot zu nutzen.