Die 1. Große Strafkammer des Landgerichtes Hechingen verurteilte am 20.¦Juli acht Angeklagte aufgrund einer Serie von Geldautomatenspreizungen. Fünf der acht Angeklagten legten danach gegen das Urteil des Landgerichts Revision ein. Durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.¦März 2024 wurden die Revisionen der Angeklagten jetzt jeweils verworfen, weshalb das Urteil des Landgerichtes Hechingen rechtskräftig ist. Das schreibt die Richterin am Landgericht Hechingen, Kristina Selig, in einer Pressemitteilung.

Diebe können vier Automaten plündern

Teilweise waren die Täter nur zur jeweiligen Tatbegehung nach Deutschland eingereist und hatten im Zeitraum von Ende 2021 bis Ende 2022 im Großraum Sigmaringen, Titisee-Neustadt und Rosenberg in sechs Fällen Geldautomaten mittels professionellen Rettungsspreizern geöffnet. Rettungsspreizer werden speziell für Feuerwehrkräfte bei Unfällen zur Bergung von im Fahrzeug eingeschlossener Personen genutzt. Die Rettungsspreizer waren zuvor bei Einbrüchen in Feuerwehrhäusern entwendet worden. In vier Fällen war es den Angeklagten gelungen, große Mengen an Bargeld zu entwenden, in zwei Fällen hatten sie die Tat abgebrochen.

Sieben Jahre und acht Monate für Hauptangeklagten

Der Hauptangeklagte wurde von der 1. Großen Strafkammer wegen schweren Bandendiebstahls in sechs Fällen, davon zwei versuchte, in allen Fällen jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung, zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt. Die anderen Angeklagten erhielten je nach Tatbeteiligung geringere Freiheitsstrafen.